Der Verkäufer einer Option wird auch auch als Stillhalter bezeichnet. Der Stillhalter muss, wenn der Käufer der Option das möchte, das entsprechende Kaufs- bzw. Verkaufsrecht einlösen. Er "hält still" bis dies der Fall ist.
Der Verkäufer einer Option wird auch auch als Stillhalter bezeichnet. Der Stillhalter muss, wenn der Käufer der Option das möchte, das entsprechende Kaufs- bzw. Verkaufsrecht einlösen. Er "hält still" bis dies der Fall ist.